Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Gibt der Kunde den Auftrag frei gibt es keinen Rücktritt weil
die Waren,
die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung. Hiervon abweichend gilt:
11.1 Schuldet der Lieferant nach dem Inhalt des Vertrages neben
der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach
bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde sicherzustellen,
dass die dem Lieferanten von ihm zum Zwecke der Verarbeitung
überlassenen Inhalte nicht die Rechte Dritter (z. B.
Urheberrechte oder Markenrechte) verletzen. Der Kunde stellt
den Lieferant von Ansprüchen Dritter frei, die diese im
Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die
vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den
Lieferant diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde
übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen
Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und
Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die
Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde
ist verpflichtet, dem Lieferant im Falle einer Inanspruchnahme
durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle
Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der
Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, bestätigt er dadurch die mängelfreie Vertragserfüllung.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
Als ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes des Lieferanten vereinbart.